Seit dem 01.01.2026 bedarf es gemäß § 3 Abs. 2 WPflG für Auslandsaufenthalte über drei Monate einer Genehmigung durch das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr. Ein beispielloser Eingriff in unsere Reisefreiheit – aber als brave Bürger übersenden wir selbstverständlich jeden Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände.
Dieses Tool erstellt Ihren Antrag automatisch. Ein Klick – fertig.
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um das zuständige Kreiswehrersatzamt zu ermitteln.