Seit dem 01.01.2026 bedarf es gemäß § 3 Abs. 2 WPflG für Auslandsaufenthalte über drei Monate einer Genehmigung durch das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr. Ein beispielloser Eingriff in unsere Reisefreiheit – aber als brave Bürger übersenden wir selbstverständlich jeden Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände.
Dieses Tool ist nicht dazu da, um den Wochenendtrip nach Barcelona zu melden und auch nicht, um den Besuch bei der Oma in Castrop-Rauxel mitzuteilen – aber sicher ist sicher. Alles für die Kriegstüchtigkeit.
Dieses Tool erstellt Ihren Antrag automatisch. Ein Klick – fertig.
Unser Alpha-Friedrich möchte mehr Produktivität in diesem Land. Damit wir mehr arbeiten können, gibt es dieses Tool. Wir sparen Zeit beim Einreichen der Anträge und haben mehr Zeit zum Arbeiten... äh für Bubatz.
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um das zuständige Kreiswehrersatzamt zu ermitteln.